AGB'sE&P Events

Agentur für Business
Events

Allgemeine GeschäftsbedingungenE&P Reisen & Events GmbH

 

1. VERTRAGSPARTNER

E&P Reisen und Events GmbH
Geschäftsführer: Rolf Petersen und Oliver Endlicher
Aachener Straße 326-328
D - 50933 Köln
Fon: 0221/2722760
Fax: 0221/27227610
E-Mail: kontakt@ep-events.de

 

2. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

2.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter E&P Reisen und Events GmbH (nachfolgend: E&P) den Abschluss eines Vertrages auf Basis der Ausschreibung/des konkreten Angebots an. Diese Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch E&P zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich/per Mail. Mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach sendet E&P dem Reisenden die Reisebestätigung und Rechnung zu. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder/Kunden/Bucher auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der enthaltenen Informationen an seine Mitreisenden/mitangemeldeten Personen verantwortlich.

2.2 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde E&P zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

 

3. BEZAHLUNG

3.1. Mit dem Zugang der Bestätigung und Rechnung wird eine Anzahlung fällig. Die genauen Fristen und die Höhe der An- und Restzahlung sind bei jedem Angebot individuell und werden den Kunden vorab mitgeteilt. Gemäß § 651 BGB erhält der Anmeldende bei Reisen zur Absicherung des Reisepreises mit der Bestätigung einen Sicherungsschein. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung ohne weitere Aufforderung seitens E&P. Die Zahlungen sind bei In- wie Auslandsüberweisungen spesenfrei für den Begünstigten durchzuführen.

3.2. Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht ein, besteht kein Anspruch auf die Leistungen. Alle Ansprüche seitens E&P werden geltend gemacht. Wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, hat E&P das Recht, nicht aber die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten. 

 

4. LEISTUNGEN

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Angebotes und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch, wird sich E&P um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, falls diese nicht unerheblich sind.

4.2. Nach Buchung vom Kunden über E&P zusätzlich schriftlich oder mündlich gebuchte Leistungen (vor- und nach Veranstaltungsbeginn), werden dem Kunden separat berechnet. Auf diese Summe der Zusatzleitungen wird seitens E&P eine Bearbeitungsgebühr/Handlingfee in Höhe von 10% zzgl. der am Leistungstag in Deutschland gültigen MwSt. in der Endabrechnung erhoben. Werden im Angebot und damit in der Reisebestätigung abweichende Handlingfees vereinbart gelten diese.

4.3. Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

4.4. Bei Reisen: Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, ist die anfallende Kurtaxe zusätzlich zum Reisepreis vor Ort beim Beherbergungsbetrieb bzw. Leistungspartner zu entrichten.

 

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

5.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von E&P wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. E&P ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

5.2. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Vertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Vertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird E&P Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

 

6. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG UND ERSATZPERSONEN

6.1. Der Anmelder kann jederzeit für seine Gruppe vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei E&P. Für die Komplettstornierung oder die Stornierung einzelner Teilnehmer gelten unter Berücksichtigung/Einhaltung der vereinbarten Mindestteilnehmerzahlen und Belegungen bei jeder Reise individuelle Stornierungstabellen, die vorab mitgeteilt werden.

6.2. Für Flug- und Bahnbuchungen gelten abweichende Bedingungen. Weitere abweichende Stornobedingungen (u.a. für Transfers, Autovermietung, Ferienhäuser, exklusiv Nutzungen, Events vor Ort, DMC Leistungen) sind bei Buchung dem Punkt Sonderabsprachen zu entnehmen.  Bei Absage der gesamten Veranstaltung haftet der Auftraggeber, unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt für alle bereits erbrachten Leistungen von E&P Events (z.B. Vorreisen mit entsprechenden Tagessätzen). E&P Events kann alternativ vom Kunden gemäß § 651h BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich konkret in diesem Fall ersparten Aufwendungen entspricht. Zusätzliche Stornogebühren, die uns unsere Leistungspartner gegebenenfalls in Rechnung stellen, können weiter verrechnet werden.

6.3. Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. E&P Reisen und Events behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten (z.B. Flugumbuchungen, Kosten Namensänderungen) und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

6.4. Sollen auf Wunsch des Buchers noch nach der Buchung Umbuchungen, d.h. z.B. Änderungen hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden, stellt E&P über die entstehenden Mehrkosten hinaus eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro pro Person in Rechnung. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Meist sind Umbuchungen ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung des Kunden möglich. Im Einzelfall kann sich E&P Reisen und Events ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 30. Tag vor Reiseantritt bemühen.

6.5. Im Falle von höherer Gewalt „force majeure“ (Pandemien, extreme Wetterverhältnisse, Schäden am Hotel, Streik o.ä.), welche die Reise nicht wie geplant durchführbar werden lässt oder maßgeblich beeinträchtigt, kann der Reisende nicht kostenlos vom Vertrag zurücktreten. E&P Reisen verpflichtet sich aber, den Schaden so gering wie möglich zu halten. 

 

7. STORNIERUNG DURCH E&P

Der Vertrag kann von der E&P und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Auf Seiten E&P besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung z. B. bei

  • Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von E&P nicht zu vertretende Umstände,
  • Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden,
  • nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen,
  • zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden,
  • Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen,
  • Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens von E&P, ohne dass dies der E&P Reisen und Events GmbH zuzurechnen ist.

 

8. MINDESTTEILNEHMERZAHL

Die grundsätzliche Mindestteilnehmerzahl für Gruppen liegt bei 15 Personen zum gleichen Zeitraum und im gleichen Paket (Hotel, Appartement, etc.). Die spezifische Teilnehmerzahl kann davon abweichen, ist Vertragsbestandteil und geht aus dem Angebot sowie der Buchungsbestätigung und Rechnung hervor. Wird diese bis Reiseantritt nicht erreicht, verliert der alte vereinbarte Preis an Gültigkeit und es werden vom Veranstalter Mehrkosten erhoben.

 

9. HAFTUNG

E&P haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Leistungen vor Vertragsschluss; die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Wird die Leistung (hier insbesondere im Reisebereich) nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. E&P kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. E&P kann auch Abhilfe verschaffen, wenn damit eine gleichwertige Ersatzleitung erbracht wird. Aber auch hierbei gilt, dass E&P die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.1. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Veranstaltungspreises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Vertragspartner es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.2. Wird eine Reisen infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet E&P innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von E&P verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet E&P den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.3. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den E&P nicht zu vertreten hat.

 

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG (REISERECHT)

11.1. Die vertragliche Haftung für Schäden seitens E&P, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit E&P für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100,- Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung.

11.3. E&P haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Betrieb der Skilifte, Ausflüge, Besichtigungen/Führungen, Kurse, Leihmaterial, Transfers, Rahmenprogramme und Unterkunft etc.).

11.4. Schadensersatzanspruch gegen E&P ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

12. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen E&P Eventleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen bzw. E&P in Köln in Kenntnis zu setzen, wenn keine Eventleitung vor Ort ist. E&P kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen außerordentlichen Aufwand erfordert. E&P kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass E&P eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisende bis einen Monat nach Beendigung der Reise gegenüber E&P schriftlich zu erklären. E&P empfiehlt die Schriftform. Reiseleiter und Leistungsträger sind nur bevollmächtigt, Reisemängel zur Kenntnis zu nehmen, nicht Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt der Reisende es, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

13. INFORMATIONSPFLICHT ÜBER IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

E&P ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss E&P Ihnen diejenige Fluggesellschaft bzw. diejenigen Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht / feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu einsehbar.

 

14. VERSICHERUNGEN UND GEPÄCK

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung über E&P bei der Hanse Merkur oder selbst bei jeder anderen Versicherung abzuschließen.

 

15. INSOLVENZVERSICHERUNG

Für jede Gruppenbuchung einer Reise erhält der Kunde mit der Anmeldebestätigung einen Sicherungsschein zur Absicherung des Reisepreises (vgl. 3.1.).

 

16. UNWIRKSAMKEIT

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Vertragsklauseln hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge.

 

17. PASS-, VISA-, ZOLL-, UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

17.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

17.2. E&P haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende E&P mit der Besorgung beauftragt haben; es sei denn, dass E&P die Verzögerung zu vertreten habt.

17.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

 

18. GEHEIMHALTUNG & STILLSCHWEIGEN

E&P und der Kunde verpflichten sich über alle im Rahmen der Vertragsabwicklung zur Kenntnis gelangten vertraulichen geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgängen beider Parteien und der mit den Parteien verbundenen Unternehmen, Kunden oder Lieferanten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Unbefugten zu wahren. Unbefugte sind sowohl Außenstehende als auch Mitarbeiter der Parteien die mit der Vertragsabwicklung nicht betraut sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

19. GERICHTSSTAND, SCHLUSSBESTIMMUNGEN, SONSTIGES

19.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit anderer Vertragsvereinbarungen bzw. des Gesamtvertrages zur Folge (vgl. 16).

19.2. Der Kunde kann E&P nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Veranstalter, sofern nicht anders angegeben: E&P Reisen und Events GmbH, HRB 34841, UST-ID: DE213778606, 50676 Köln. Geschäftsführer: Rolf Petersen und Oliver Endlicher Stand: 10/2014